D&O-Versicherung
Eine Führungskraft ist in einem Unternehmen einem besonderen Risiko ausgesetzt. Eine D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) ist
eine Form der Haftpflichtversicherung, die zu den Berufshaftpflichtversicherungen zählt. Sie wurde speziell für Führungskräfte entwickelt, um Vermögensschäden zu decken, die durch eine Handlung
oder Unterlassung einer Führungskraft entstehen.
Diese Versicherung stellt für Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, Beiräte) und leitende Angestellte eine Absicherung dar, die im Falle einer
Sorgfaltspflichtsverletzung ohne Vorsatz bzw. auch bei wissentlicher Pflichtverletzung sowohl im Innenverhältnis (Schäden innerhalb des Unternehmens) und im Außenverhältnis (Schäden gegenüber
Dritten) zu Tragen kommt.
Für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen können alle oben angeführten Organe und leitende Angestellte mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine
D&O-Versicherung stellt ein Haftungskapital dar, das den Versicherten in der Höhe der vereinbarten Deckungssumme entlastet.
Im Schadensfall prüft die D&O Versicherung, ob tatsächlich eine Schadenersatzverpflichtung im Rahmen der Organhaftung besteht und wickelt diese bei begründetem Anspruch ab, oder wehrt die
Forderung im Fall eines unbegründeten Anspruches ab. Dies gilt wie oben bereits angesprochen sowohl für Ansprüche, die das eigene Unternehmen an die Führungskraft stellt, als auch bei von
Dritten gestellten Forderungen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, empfiehlt sich eine objektive und unabhängige Beratung und ein umfangreicher Versicherungsvergleich
durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.