D&O-Versicherung

Eine Führungskraft ist in einem Unternehmen einem besonderen Risiko ausgesetzt. Eine D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die zu den Berufshaftpflichtversicherungen zählt. Sie wurde speziell für Führungskräfte entwickelt, um Vermögensschäden zu decken, die durch eine Handlung oder Unterlassung einer Führungskraft entstehen.

Diese Versicherung stellt für Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Prokuristen, Beiräte) und leitende Angestellte eine Absicherung dar, die im Falle einer Sorgfaltspflichtsverletzung ohne Vorsatz bzw. auch bei wissentlicher Pflichtverletzung sowohl im Innenverhältnis (Schäden innerhalb des Unternehmens) und im Außenverhältnis (Schäden gegenüber Dritten) zu Tragen kommt.

Für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen können alle oben angeführten Organe und leitende Angestellte mit ihrem Privatvermögen in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung stellt ein Haftungskapital dar, das den Versicherten in der Höhe der vereinbarten Deckungssumme entlastet.

Im Schadensfall prüft die D&O Versicherung, ob tatsächlich eine Schadenersatzverpflichtung im Rahmen der Organhaftung besteht und wickelt diese bei begründetem Anspruch ab, oder wehrt die Forderung im Fall eines unbegründeten Anspruches ab. Dies gilt wie oben bereits angesprochen sowohl für Ansprüche, die das eigene Unternehmen an die Führungskraft stellt, als auch bei von Dritten gestellten Forderungen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Versicherung optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, empfiehlt sich eine objektive und unabhängige Beratung und ein umfangreicher Versicherungsvergleich durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

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"Seine umsichtige Art, immer die Interessen seiner Klienten im Vordergrund, hat mich bewogen, ihm alle meine Versicherungsangelegenheiten zu überantworten."
Reinhold Görg
Oberst a.D., Inhaber der Motorbootfahrschule Wachau
Reinhold Görg