Bauherrnhaftpflicht- und Bauwesenversicherung

Ob Neubau oder großer Umbau – der Bauherr steht bei allen Forderungen an erster Stelle. Um sich vor den Ansprüchen Dritter zu schützen, sollten Bauherren vor Beginn der Arbeiten eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Betriebshaftpflichtversicherungen enthalten eine solche Deckung oft automatisch – allerdings ist diese in der Regel mit nicht besonders hohen Baukostensummen begrenzt und greift bei größeren Projekten nicht.

Eine Bauwesenversicherung wiederum ist für unvorhersehbare Schäden an einem in Bau befindlichen Gewerk zuständig. Eine (meist prämienfreie) Rohbauversicherung deckt in der Regel nur Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Sturmwind, Hagel und Schneedruck (sobald das Gebäude allseitig geschlossen ist). Schäden durch Böswilligkeit (Vandalismus), Folgeschäden aus Materialfehlern, Versagen von Stützkonstruktionen, Kranumsturz, Böschungseinbruch etc. sind in der Rohbauversicherung nicht gedeckt.

Sie planen einen Neu-, Zu- oder Umbau? Kontaktieren Sie uns – wir überprüfen Ihre bestehenden Versicherungsverträge und bieten Ihnen maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ihr Bauvorhaben.

Wir stellen sicher, dass die Versicherungen ihre Leistungsversprechen einhalten.
"Seine umsichtige Art, immer die Interessen seiner Klienten im Vordergrund, hat mich bewogen, ihm alle meine Versicherungsangelegenheiten zu überantworten."
Reinhold Görg
Oberst a.D., Inhaber der Motorbootfahrschule Wachau
Reinhold Görg