Betriebshaftpflicht für luftfahrttechnische Betriebe

Luftfahrttechnische Betriebe (inkl. CAMO), Zulieferer der Luftfahrtindustrie sowie Händler von Luftfahrzeugen benötigen in der Regel eine Luftfahrt- Produkthaftpflichtversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Betrieb wegen eines eingetretenen Schadenereignisses für Sach- oder Personenschäden in Haftung genommen wird. Je nach Unternehmen umfasst die Versicherungsdeckung die Herstellung bzw. Lieferung fehlerhafter Luftfahrzeuge oder Teile davon oder die fehlerhafte Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an fremden Luftfahrzeugen oder -teilen.

Je nach Ihrer spezifischen Risikosituation ist auch Versicherungsschutz für in Ihrer Obhut befindliche, fremde Luftfahrzeuge möglich.

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Otto Krupka
Restaurant Director in New York
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