Seuchenversicherung

Seuchen zählen zu den größten Risiken für landwirtschaftliche Nutztierbetriebe. Der Ausbruch einer Seuche im eigenen Stall oder eine Sperre aufgrund eines Seuchenfalls in der näheren Umgebung kann die Existenz des Landwirts maßgeblich bedrohen.

Die Ertragsschadenversicherung kommt im Krankheits- oder Seuchenfall von Rinder-, Schweine- oder Geflügelbeständen umfassend für die Ertragseinbußen (geringere Einnahmen und höhere Kosten) auf. Versichert sind zudem auch die Folgeschäden von Seuchen und Krankheiten, sowie die Zusatzkosten, wie Tierarztrechnungen, Desinfektion, Wiederbeschaffung, dies bei Mitversicherung des Beobachtungs- und Sperrgebiets.

Zusätzlich kann auch Schutz im Sperr- und Beobachtungsgebiet mitversichert werden.

Denn die Wahrscheinlichkeit aufgrund eines Seuchenfalls in der näheren Umgebung in einem Beobachtungsgebiet oder einer Sperrzone zu liegen, ist um ein Vielfaches höher, als selbst betroffen zu sein. Der Staat zahlt jedoch nur bei Keulung eine Entschädigung, nicht bei Sperre.

Außerdem wird die Seuchenversicherung – genau wie die Hagel-/Ernteausfallsversicherung – staatlich gefördert (bis zu 55 % der Prämie).

Wir sorgen für Ihre Sicherheit.
"Seine umsichtige Art, immer die Interessen seiner Klienten im Vordergrund, hat mich bewogen, ihm alle meine Versicherungsangelegenheiten zu überantworten."
Reinhold Görg
Oberst a.D., Inhaber der Motorbootfahrschule Wachau
Reinhold Görg