Betriebshaftpflicht für luftfahrttechnische Betriebe

Luftfahrttechnische Betriebe (inkl. CAMO), Zulieferer der Luftfahrtindustrie sowie Händler von Luftfahrzeugen benötigen in der Regel eine Luftfahrt- Produkthaftpflichtversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Betrieb wegen eines eingetretenen Schadenereignisses für Sach- oder Personenschäden in Haftung genommen wird. Je nach Unternehmen umfasst die Versicherungsdeckung die Herstellung bzw. Lieferung fehlerhafter Luftfahrzeuge oder Teile davon oder die fehlerhafte Ausführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an fremden Luftfahrzeugen oder -teilen.

Je nach Ihrer spezifischen Risikosituation ist auch Versicherungsschutz für in Ihrer Obhut befindliche, fremde Luftfahrzeuge möglich.

Versicherungsmakler Peter Kloiber – sicher ist sicher!
"Seine umsichtige Art, immer die Interessen seiner Klienten im Vordergrund, hat mich bewogen, ihm alle meine Versicherungsangelegenheiten zu überantworten."
Reinhold Görg
Oberst a.D., Inhaber der Motorbootfahrschule Wachau
Reinhold Görg